Aus aktuellem Anlass möchten wir auf einige Änderungen im QS-System hinweisen,
die bei Kontrollen zu Punktabzügen bzw. zum Ausschluss führen können:
- Die Buchten für kranke und verletzte Tiere müssen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage versehen sein.
Die Haltung von Tieren in Krankenbuchten mit Voll- oder Teilspaltenboden ohne Einstreu oder weiche Unterlage ist nicht erlaubt. - Einzeln gehaltene Schweine müssen zu jeder Zeit Sichtkontakt zu anderen dort gehaltenen Schweinen haben und sich umdrehen können.
Achtung: Ist in einer Krankenbucht nur ein Schwein, muss für Sichtkontakt gesorgt werden !! - Tierhalter müssen darauf achten, dass die Kadaverlagerung gegen unbefugten Zugriff gesichert ist.
- Beginnen sie möglichst früh in 2016 schon mit dem Erstellen des Notfallplanes, der ab 01.01.2017 zur Pflicht wird.
- Wenn mehr als eine Person für die Betreuung der Tiere zuständig ist, muss eine Liste der Mitarbeiter geführt werden, die folgende Angaben enthält:
- Name
- Ausbildung (fachl. Qualifikation als Tierbetreuer)
- i.d.R. „ganzjährig“ – falls die Person nicht über das ges. Jahr im Betrieb ist, muss hier der Zeitraum angegeben werden, in dem
die Person im Betrieb als Tierbetreuer tätig ist bzw. war. - einen Vordruck können sie hier herunterladen.