Achtung – Änderungen bei QS-Schwein

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf einige Änderungen im QS-System hinweisen,
die bei Kontrollen zu Punktabzügen bzw. zum Ausschluss führen können:

  • Die Buchten für kranke und verletzte Tiere müssen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage versehen sein.
    Die Haltung von Tieren in Krankenbuchten mit Voll- oder Teilspaltenboden ohne Einstreu oder weiche Unterlage ist nicht erlaubt.
  • Einzeln gehaltene Schweine müssen zu jeder Zeit Sichtkontakt zu anderen dort gehaltenen Schweinen haben und sich umdrehen können.
    Achtung: Ist in einer Krankenbucht nur ein Schwein, muss für Sichtkontakt gesorgt werden !!
  • Tierhalter müssen darauf achten, dass die Kadaverlagerung gegen unbefugten Zugriff gesichert ist.
  • Beginnen sie möglichst früh in 2016 schon mit dem Erstellen des Notfallplanes, der ab 01.01.2017 zur Pflicht wird.
  • Wenn mehr als eine Person für die Betreuung der Tiere zuständig ist, muss eine Liste der Mitarbeiter geführt werden, die folgende Angaben enthält:
    • Name
    • Ausbildung (fachl. Qualifikation als Tierbetreuer)
    • i.d.R. „ganzjährig“ – falls die Person nicht über das ges. Jahr im Betrieb ist, muss hier der Zeitraum angegeben werden, in dem
      die Person im Betrieb als Tierbetreuer tätig ist bzw. war.
    • einen Vordruck können sie hier herunterladen.