Aktionsplan Kupierverzicht – Nds. Erlass liegt vor

Der Niedersächsische Erlass zum Aktionsplan Kupierverzicht liegt seit Ende Juni 2019 vor. Sie können den Erlass hier herunterladen. Aus dem Erlass geht hervor, dass alle Schweinehalter in Niedersachsen von der zuständigen Veterinärbehörde angeschrieben werden müssen. In dem Schreiben müssen die Schweinehalter über den Sachverhalt informiert werden und es muss ihnen mitgeteilt werden, welche Dokumente die Veterinärbehörde vorgelegt bekommen möchte.

Alle Schweinehalter die bislang noch nicht tätig geworden sind, sollten unverzüglich in ihrem Betrieb die Risikoanalyse durchführen und die Tierhaltererklärung erstellen. Wenn sie das Anschreiben vom Veterinäramt erhalten, können sie ihre Unterlagen dann fristgerecht an die Veterinärbehörde schriftlich per Post oder per Email weiterleiten.

Wenn Sie Hilfestellung bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen benötigen, rufen sie bitte im Büro an (0541/56008-160).

Betriebe, die die Unterlagen bereits vorliegen haben, können diese auch schon an folgende Adresse schicken:
Landkreis Osnabrück
Veterinärdienst für Stadt
und Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

oder per Email an

veterinaerdienst@lkos.de

senden. Das Veterinäramt hatte ja bereits angekündigt, die Risikoanalyse und die Tierhaltererklärung von den Schweinehaltern anzufordern.