Bis zum 14.07.2015 müssen die Daten für das 1. Halbjahr 2015 in die staatl. Antibiotikadatenbank eingegeben worden sein. Bitte prüfen Sie in den nächsten Tagen die in ihrem Betrieb eingesetzten Antibiotikamengen, die z.T. von „Dritten“ in die Datenbank eingegeben worden sind.
Nach Durchsicht der verabreichten Antibiotikamengen in verschiedenen Betrieben, ist rel. häufig aufgefallen, dass Doppelbuchungen in der Datenbank auftreten. Es werden teilweise Daten von QS in die Datenbank übertragen, obwohl ausschließlich die betreuende Tierarztpraxis Daten melden sollte. Der Grund hierfür liegt darin, dass die „Einabe der Tierhalter-Erklärung Dritter“ im Laufe des 1. Hj. verändert wurde ohne die Landwirte darauf hinzuweisen. Weiter hat Q+S im 1. Hj. 2015 Daten ohne vorherige Information der Tierärzte in die Datenbank eingepflegt, obwohl die Problematik der „Doppelbuchungen“ bekannt war.
Fallen Ihnen Doppelbuchungen in ihrer Datenbank auf, so wenden sie sich umgehend an ihren Haustierarzt, damit die Doppelbuchungen aus der Datenbank entfernt werden. In der Regel ist es einfacher, wenn der Haustierarzt die von ihm eingegebenen Buchungen löscht, als dass man an die Q+S GmbH herantritt.
Wichtig ist ein sofortiges Handeln, damit für ihren Betrieb keine falsche Therapiehäufigkeit berechnet wird. Liegt die ggf. falsch berechnete Therapiehäufigkeit über Kennzahl 2 müssen sie einen Maßnahmenplan für das LAVES erstellen, auch wenn sie belegen können, dass die berechnete Therapiehäufigkeit auf einer fehlerhaften Datengrundlage basiert.
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