Antibiotikamonitoring – Maßnahmenpläne des LAVES liegen vor

Das LAVES hat die ersten Auswertungen der staatlichen Antibiotikadatenbank über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das 2. Halbjahr 2014 verschickt. Mittlerweile sind auch die Kennzahlen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Bitte beachten Sie folgende Dinge:

Im Bundesanzeiger wurden am 31. März 2015 folgende Kennzahlen veröffentlicht:

 

 
Tierart/Nutzungsart Median

Kennzahl 1

drittes Quartil

Kennzahl 2

Mastkälber bis 8 Monate 0,000   5,058
Mastrinder älter als 8 Monate 0,000 0,015
Ferkel bis 30 kg Körpergewicht 4,793 26,191
Mastschweine über 30 kg Körpergewicht 1,199 9,491
Masthühner 19,558 35,032
Mastputen 23,030 47,486

Kennzahl 1 = der Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten halbjährlichn betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen)

Kennzahl 2 = das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen)

Die Therapiehäufigkeit (TH) errechnet sich folgendermaßen:

Summe ((Anzahl behandelter Tiere) x (Anzahl Behandlungstage))
TH = ————————————————————————————-
Durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr

(10 behandelteTiere) x (5 Behandlungstage)
Beispiel: ———————————————————— = Therapiehäufigkeit 1
ø 50 gehaltene Tiere/Halbjahr

Therapiehäufigkeit 1 bedeutet,
dass der durchschnittliche im Halbjahr gehaltene Tierbestand einen Tag mit Antibiotika behandelt wurden. 

Was müssen sie jetzt tun ?

In der Mitteilung über die betriebliche Therapiehäufigkeit müssen Sie bis zum 31.05.2015  die Kennzahlen 1+2 nachtragen und bewerten.

Liegt ihr Wert unterhalb der Kennzahl 1 ,müssen sie nichts unternehmen.

Liegt ihr Wert zwischen Kennzahl 1 und 2, müssen Sie:
–> … einen Tierarzt zu Rate ziehen,
–> … die Gründe für die Überschreitung prüfen
–> … und abklären, welche Möglichkeiten sich zur Reduktion der
Antibiotikaverabreichung ergeben.

Liegt ihr Wert oberhalb von Kennzahl 2, müssen sie:
–> … eine tierärztliche Beratung in Anspruch nehmen,
–> … binnen 2 Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur
Antibiotikareduktion erarbeiten incl. eines Zeitplanes
–> … und diesen Maßnahmenplan bis zum 31.07.2015 unaufgefordert an das LAVES schicken.

Sie sollten also umgehend die Kennzahlen 1+2 in das Schreiben
aufnehmen und sofort mit
ihrem Tierarzt Kontakt aufnehmen, wenn sie
oberhalb von Kennzahl 1 liegen !!

Achten Sie darauf, dass sich dieses Verfahren halbjährlich wiederholt.

Bevor sie Maßnahmen ergreifen, prüfen sie bitte, ob die Daten in der HIT-Datenbank
für ihren Betrieb korrekt erfasst sind. Es ist in letzter Zeit vorgekommen, dass
Verabreichungen doppelt aufgeführt waren. Dadurch kann es in Einzelfällen auch
zu einem überhöhten Therapieindex kommen.

Die Maßnahmenpläne für die einzelnen Tierarten können sie herunterladen: