Antibiotikamonitoring Schwein

(03.02.2014) Seit dem 1. Januar 2014 ist das Antibiotikamonitoring nicht mehr nur verpflichtend für QS-Schweinemäster sondern der Geltungsbereich ist auf die QS-Ferkelproduktion und die QS-Ferkelaufzucht  ausgeweitet worden.

Falls sie von ihrem Bündler noch nicht genauer informiert worden sind, sollten sie sich an diesen wenden, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Schweinehalter müssen neben den Tierplätzen für Mastschweine dem Bündler nun auch die durchschnittlich pro Jahr belegten Ferkelaufzuchtzplätze und die pro Jahr durchschnittlich belegte Anzahl der Sauenplätze mitteilen.

Folgende Informationen können sie hier herunterladen :

 

  • Weitere Änderungen im Bereich QS sind in dem Anschreiben von IQ-Agrar zum Thema QS-Revisionen 2014 übersichtlich aufgeführt worden.