Infos zur Kadaverlagerung

Im August hat die Tierseuchenkasse Niedersachsen ein Rundschreiben an alle Schweinehalter verschickt. Gerade vor dem Hintergrund der in vielen Teilen der Welt und auch innerhalb Europas grassierenden Afrikanischen Schweinepest sollte sich jeder Schweinehalter Gedanken über vorbeugende Maßnahmen zum Seuchenschutz machen.
In dem Rundschreiben der TSK wird über Entschädigungsleistungen und Beihilfen im Tierseuchenfall informiert und über Kürzungen dieser Leistungen bei Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften. In diesem Zusammenhang ist besonders die Seite 4 zu beachten, auf der die Kürzungen detailliert nach einzelnen Themenbereichen aufgelistet sind.

Beispiel:
Der Kadaverlagerplatz entspricht nicht den Anforderungen, hierdurch kann eine Kürzung der Zahlungen in Höhe von 60% erfolgen. Es werden also nur 40% der Entschädigungssumme ausgezahlt. Gibt es Verstöße gegen mehrere Vorgaben, so kann die Entschädigungsleistung bis auf 0% gekürzt werden, der Landwirt geht leer aus.

Bitte lesen sie das Rundschreiben sorgfältig durch und prüfen sie, ob sie auf ihrem Betrieb die Vorgaben einhalten. Falls sie Fragen haben, können sie uns gerne anrufen.

In diesem Zusammenhang kann es auch hilfreich sein, sich den neu erstellten Leitfaden zur Kadaverlagerung (In Zusammenarbeit von LWK-Niedersachsen, SGD, Landkreise Emsland und Osnabrück, TSK-Niedersachsen erstellt worden.) anzusehen. Den Leitfaden können Sie hier, auf der Seite der LWK-Niedersachsen herunterladen. Sie können sich auch bei uns im Büro melden, dann senden wir Ihnen die Datei zu.