Initiative Tierwohl – Neuer Zeitraum 2018-2020

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat heute die Details zur zweiten Phase für die Jahre 2018 bis 2020 veröffentlicht. Interessierte Betriebe und auch bereits teilnehmende Betriebe müssen sich bis zum 26. September 2017 neu anmelden. Insgesamt stehen weniger Kriterien zur Auswahl und die Kriterien „10% mehr Platz“ und „zusätzliches org. Beschäftigungsmaterial“ sind zu Pflichtkriterien geworden. Eine Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an der ITW kann nur auf betrieblicher Basis erfolgen.

Die nächste Phase der ITW startet mit dem 01.01.2018. Interessierte Landwirte können sich ab sofort bei ihren Bündlern anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens zum 26. September 2017 erfolgen.
Wichtig: Auch bereits teilnehmende Betriebe müssen sich in dieser Frist neu anmelden, sofern Sie auch in der zweiten Phase teilnehmen wollen! Laut Pressemeldung der ITW soll es bis Mitte Oktober 2017 eine Rückmeldung über die Teilnahmemöglichkeit an die interessierten Betriebe geben.
Anders als in der ersten Phase hat in der neuen Phase der Umsetzungstermin keinen Einfluss auf die Zulassung des Betriebes. Der Umsetzungszeitpunkt muss zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.10.2018 liegen.
Bei Betrieben, die bereits teilnehmen, liegt der Neustart sinnvollerweise zwischen dem Ende der ersten Laufzeit und dem 31.10.2018. Wer unbedingt will, kann mit der 2. Phase auch starten, bevor die 1. Phase beendet ist. D.h. dann aber auch, dass die 1. Phase um den Zeitraum gekürzt wird. Vom Bonus her ist das i.d.R. nachteilig, das die Boni in der 1. Phase höher liegen.
Im günstigsten Fall können das Endaudit der ersten Phase und das Startaudit für die zweite Phase gemeinsam stattfinden. Das Tierwohlentgelt wird längstens bis zum 30.06.2021 gezahlt , wer als nach dem 30.06.2018 startet, nimmt automatisch eine kürzere Laufzeit als 3 Jahre in Kauf.
Alle Betriebe, die am 28. April 2015 zur Initiative Tierwohl angemeldet waren und entweder bereits teilnehmen oder derzeit auf der Warteliste stehen, werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Sollte es trotz der zukünftig erweiterten Finanzmittel und der stärkeren Bonusbegrenzung je Tier zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, wird gelost – eine Warteliste wird es laut ITW nicht geben.

Pressemeldung der ITW vom 25.07.2017

Die neuen Vertragsunterlagen und Kriterienkataloge können auf der Seite der ITW heruntergeladen werden. 

Wenn sie Fragen bzgl. der Teilnahme an der 2. Phase der ITW haben, sprechen sie uns an.
Berater- und Beraterinnen des Beratungsringes Osnabrück e.V. sind zur Abnahme der Klima- und Tränkewasserchecks zugelassen.