NAU A3 – Nachweis über Gülleausbringung

Betriebe, die noch an der Maßnahme NAU A3 teilnehmen, müssen bis zum 15. November 2014 den Nachweis über die umweltfreundlich ausgebrachte Güllemenge gegenüber der Bewilligungsstelle erbringen (je eher, desto besser).

Das Formular für den Nachweis können sie hier herunterladen.
Zusätzlich zu dem Formular, dass der Bewilligungsstelle vorliegen muss, sind folgende Unterlagen auf dem Betrieb bereitzuhalten:

  • eine Gülleuntersuchung
  • der Nährstoffvergleich 2013/2014 nach $ 5 der Düngeverordnung
  • Bestandsregister für Schweine, Schafe, Rinder und Ziegen nach gültiger Fassung der VVVO
  • Rechnungsbelege als Nachweis der umweltgerechten Ausbringung