Initiative Tierwohl – neue Phase ab 2021

Die Initiative Tierwohl wird in einer 3. Programmphase fortgeführt. Für die Geflügelhalter gibt es nur kleine Änderungen bei den Kriterien und der Abwicklung. Für die Schweinehalter sind die Änderungen gegenüber den beiden ersten Zeiträumen sehr umfangreich. Die Finanzierung der Zahlungen an die Schweinehalter ist nicht mehr komplett fondsgebunden und im Handel wird die Nämlichkeit der Produkte eingeführt. Einfach gesagt heißt das: „In den Verpackungen, die mit dem Siegel der ITW gekennzeichnet sind, muss auch Fleisch von Tieren sein, die in Betrieben gehalten wurden, die an der Initiative Tierwohl  teilnehmen.“ Der Verbraucher hat damit die Gewähr, dass er die teilnehmenden Schweinemastbetriebe direkt unterstützt. Damit werden die Schweinemastbetriebe ab 2021 „marktfinanziert“, die Ferkelerzeuger incl. der Aufzüchter werden weiterhin über einen Fonds finanziert. Die wichtigsten Details zur neuen Phase der Intitiative Tierwohl sehen für den Schweinebereich wie folgt aus:

Die kompletten Unterlagen bzw. Informationen finden sie auf der Homepage der Intitiative Tierwohl für den Zeitraum 2021-2023!
(Gehen sie auf „Informationen für Schweinehalter & Programmhandbuch)

Es gibt keine Wahlkriterien mehr! Die unten aufgeführten Kriterien sind verpflichtend einzuhalten!

–> Sauenhalter

  • Vergütung 1,80 € je abgesetztes Ferkel (diesen Betrag bekommt der Sauenhalter vom Aufzüchter der Ferkel)
    • Meldung der abgesetzten Ferkel je Quartal an den Bündler
    • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit wie im QS-Leitfaden festgelegt
    • Teilnahme am Antibiotikamonitoring
    • Gesundheitsplan
    • Stallklimacheck
    • Tränkewassercheck
    • Fortbildung (neu)
    • Tageslicht
    • 10 % mehr Platz als gesetzlich gefordert (in der Gruppenhaltung im Wartestall)
    • Raufutter (neu)

 

–> Ferkelaufzüchter

  • Vergütung 3,07 € je verkauftes Ferkel (Von diesen Betrag müssen 1,80 € je eingestalltes Ferkel an den Sauenhalter weitergegeben werden. Wenn keine Verluste in der Aufzucht auftreten, verbleiben 1,27 € je Ferkel beim Aufzüchter.)
    • Meldung der aufgezogenen Ferkel je Quartal an den Bündler
    • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit wie im QS-Leitfaden festgelegt
    • Teilnahme am Antibiotikamonitoring
    • Gesundheitsplan
    • Stallklimacheck
    • Tränkewassercheck
    • Fortbildung (neu)
    • Tageslicht
    • Bezug der Ferkel von einem ITW Sauenhalter (neu)
    • zusätzlicher Platz ist erfüllt durch Bezug der Ferkel vom ITW Sauenhalter
    • Raufutter (neu)

 

–> Schweinemäster

  • Vergütung 5,28 € je verkauftes Mastschwein (Dieser Betrag wird vom Schlachthof direkt an den Mäster ausgezahlt.)
    • Der Mäster muss keine Tierzahlen aktiv melden.
    • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit wie im QS-Leitfaden festgelegt
    • Teilnahme am Antibiotikamonitoring
    • Gesundheitsplan
    • Stallklimacheck
    • Tränkewassercheck
    • Fortbildung (neu)
    • Tageslicht
    • 10 % mehr Platz als gesetzlich gefordert
    • Raufutter (neu)

 

Das Anmeldeverfahren zu der neuen Programmphase unterscheidet sich für Betriebe, die bereits teilnehmen und Betriebe, die neu teilnehmen wollen.

Registrierungsphase 1 für bereits teilnehmende Betriebe
In der Zeit vom 15.09.2020 bis 16.10.2020 können sich Schweinemäster, Sauenhalter, Ferkelaufzuchtbetriebe, die bereits an der Initiative Tierwohl teilnehmen, vorab für die neue Phase anmelden.
Der frühestmögliche Termin für die Umsetzung der Kriterien und dem Start in die neue Phase ist der 01.011.2020. Ihr Umsetzungszeitpunkt sollte 2 bis 3 Monate vor dem Ablauf der ITW 2018-2020 liegen, dann entsteht keine Lücke zwischen dem alten und dem neuen Zeitraum. Möchten sie das Bestätigungsaudit der ITW 2018-2020 auf jeden Fall  getrennt vom neuen Programmaudit der ITW 2021-2023 durchführen lassen, sollte der neue Umsetzungszeitpunkt nach dem Ende der Laufzeit für die ITW 2018-2020 liegen.
Die bis zum 30.06.2021 vermarkteten Mastschweine werden über die Trägergesellschaft bezahlt (wie bisher), danach wird das Tierwohlentgelt vom Schlachtunternehmen gezahlt, bei dem die Schweine geschlachtet wurden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Schlachtunternehmen auch an der Initiative Tierwohl teilnimmt (vorher abklären!).
Für die Zulassung zu der neuen Programmphase 2021-2023 findet wieder eine Budgetprüfung statt. Sollte das Budget überschritten werden, entscheidet das Losverfahren. Eine Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt Anfang November 2020.

Eine Besonderheit gibt es für Schweinemäster:
Ab dem Umsetzungszeitraum für die ITW 2021-2023 müssen sie den Mastschweinen Raufutter anbieten. Betriebe die in der ITW 2018-2020 das Kriterium „Raufutter“ noch nicht ausgewählt hatten, bekommen für die Restlaufzeit (Zeitraum vom Umsetzungszeitpunkt „Raufutter“ bis zum Ende ITW 2018-2020) zusätzlich die 2,30 € je Mastschwein ausgezahlt. Betriebe, die das Kriterium „Raufutter“ bereits gewählt hatten, bekommen die Differenz von 0,50 € je Schwein ausgezahlt, die zwischen der alten Vergütung von 1,80 € und dem Betrag für die Übergangszeit von 2,30 € liegt. Der Umsetzungszeitpunkt für das Raufutter muss zwischen dem 01.11.2020 und dem 31.12.2020 liegen! Es gibt somit einen separaten Umsetzungszeitpunkt für den Einsatz von Raufutter. Es gibt ein spezielles Audit in dem die Raufuttergabe geprüft wird und ab dem Zeitpunkt eine Freischaltung für das Kriterium erfolgt und somit die Zahlung des zusätzlichen Bonus für den Übergangszeitraum gesichert ist.

Registrierungsphase 1 für neu teilnehmende Schweinemastbetriebe
In der Zeit vom 15.09.2020 bis 16.10.2020 können sich auch Schweinemäster, die neu an der Initiative Tierwohl 2021-2023 teilnehmen möchten, mit einem Umsetzungstermin ab dem 01.01.2021 anmelden.
Auch bei diesen Betrieben werden die bis zum 30.06.2021 vermarkteten Mastschweine über die Trägergesellschaft bezahlt (wie bisher), danach wird das Tierwohlentgelt vom Schlachtunternehmen gezahlt, bei dem die Schweine geschlachtet wurden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Schlachtunternehmen auch an der Initiative Tierwohl teilnimmt (vorher abklären!).
Für die Zulassung zu der neuen Programmphase 2021-2023 findet wieder eine Budgetprüfung statt. Sollte das Budget überschritten werden, entscheidet das Losverfahren. Eine Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt Anfang November 2020.

Registrierungsphase 2 für neu teilnehmende Schweinemastbetriebe
Ab dem 01.01.2021 können sich Schweinemäster, die neu an der Initiative Tierwohl 2021-2023 teilnehmen möchten, mit einem Umsetzungstermin ab dem 01.01.2021 anmelden.
Bei diesen Betrieben wird das Tierwohlentgelt ausschließlich vom Schlachtunternehmen gezahlt, bei dem die Schweine geschlachtet wurden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Schlachtunternehmen auch an der Initiative Tierwohl teilnimmt (vorher abklären!).

Registrierungsphase 3 für neu teilnehmende Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe
Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe werden in der neuen Phase ITW 2021-2023 zwar als Einheit zusammengeführt, sie müssen sich aber getrennt voneinander anmelden.
Ab dem 01.02.2021 können sich Sauenhalter, die neu an der Initiative Tierwohl 2021-2023 teilnehmen möchten, kontinuierlich anmelden. Der Umsetzungszeitpunkt ist ab dem 01.04.2021 frei wählbar. Sauenhalter ohne eigene Aufzucht müssen sich frühzeitig um eine Liefervereinbarung mit einem Ferkelaufzuchtbetrieb kümmern!
Ferkelaufzüchter können sich vom 01.02.2021 bis 01.03.2021 neu bei an der Initiative Tierwohl 2021-2023 anmelden. Der Umsetzungszeitpunkt ist wählbar in einem Korridor vom 01.01.2021 bis 30.09.2021.
Für die Zulassung zu der neuen Programmphase 2021-2023 findet wieder eine Budgetprüfung statt. Sollte das Budget überschritten werden, entscheidet das Losverfahren.
Eine Rückmeldung zur Teilnahme soll Anfang/Mitte März 2021 erfolgen.

Die kompletten Unterlagen bzw. Informationen finden sie auf der Homepage der Intitiative Tierwohl für den Zeitraum 2021-2023!
(Gehen sie auf „Informationen für Schweinehalter & Programmhandbuch)

Wenn sie Fragen zur Initiative Tierwohl haben, melden sie sich bitte bei uns. Sie können auch Kontakt mit ihrem Bündler aufnehmen und die weitere Vorgehensweise absprechen. Auf jeden Fall müssen die Schweinemäster Kontakt zu ihrem Vermarkter aufnehmen. Klären sie ab, ob die Schlachtunternehmen an die sie ihre Schweine liefern, auch an der Initiative Tierwohl teilnehmen!