Gleiches gilt ebenfalls in Nordrhein-Westfalen, dort wurde die ökologische Vorrangfläche ebenfalls für Futterzwecke unter Antragsstellung erlaubt.
Weiterhin bestehen folgenden Verpflichtungen für die Zwischenfrüchte und Untersaaten:
1. genügend Vegetation und Wurzelsystem müssen auf den Flächen bleiben
2. Saatgutmischungen
3. Aussattermine vom 16.07.-01.10.2020
4. Mindestverweildauer bis 15.02.2021
5. Auflagen für Pflanzenschutz und Düngung
Weitere Details finden auf der Homepage der LWK-Niedersachsen unter folgendem Link.
Den Vordruck für die Antragsstellung in Niedersachsen finden Sie hier:
Vordruck Anzeige zur Nutzung der öVF-Zwischenfrüchte und öVF-Untersaaten 2020
Alle weiteren Detail zur Futrternuzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten in NRW finden Sie unter folgendem Link.
Den Vordruck für die Antragsstellung in NRW finden Sie hier:
Nutzung der ÖVF 2020 NRW
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte.
Ihr Team vom Beratungsring Osnabrück e.V.