Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes in landwirtschaftlichen Unternehmen.

Die Landesregierung stellt für dieses Jahr 12 Millionen Euro bereit, mit denen Vorhaben unterstützt werden, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln führen. Das Ziel ist, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu vermeiden. Auch durch die Nutzung smarter Landtechnik sowie durch die Stärkung der Fachkompetenzen der Landwirte im Bereich des Nährstoffmanagements soll eine ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft und ein Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden.

Der größte Teil der Mittel steht für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung.

Dazu weist das Landwirtschaftsministerium auf folgende Eckpunkte hin:

Gefördert wird die Beschaffung, bzw. Errichtung folgender Gegenstände:

  • Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten:
    Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind.
    Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach ist für Güllebehälter vorgeschrieben.
  • Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach),
  • Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung),
  • digitale Landtechnik, wie z.B.:
    –> Nahinfrarot‐Sensoren (NIRS),
    –> Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der AusbringungStickstoff‐Sensoren,
    –> Pneumatische Düngerstreuer oder Scheibenstreuer für die Mineraldüngung mit GPS‐gestützten
    Teilbreitenschaltungen, der Möglichkeit der GPS‐ oder sensorgestützten, teilflächenspezifischen
    Variation der Streumengen bzw. sensorgestützten Einrichtungen zur Verbesserung der
    Quer‐ oder Längsverteilung.
  • Die Zuwendung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen gewährt;
    gewerbliche Unternehmen wie Lohnunternehmen oder Biogasanlagen sind ausgeschlossen.
  • Betriebe mit mehr als 3,0 GV/ha werden nicht gefördert.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 35 %.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro netto.
    Maximal förderfähig ist ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro.
  • Liegt das Einkommen über 180.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei Ledigen), wird die
    Förderung nicht gewährt (Prosperitätsgrenze).
  • Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen sind (Auftragsvergabe), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sobald die Richtlinie veröffentlicht werden kann, wird die Antragsfrist kurzfristig anberaumt. Die genaue Antragsfrist und die detaillierten Förderbedingungen sowie Antragsunterlagen sind dann hier zu finden.

Die Bewilligung erfolgt noch in diesem Jahr, die Auszahlung dann nach Beschaffung bzw. Baufertigstellung in den Jahren 2021 und 2022.

Quelle: LWK Niedersachsen, Webcode: 01037222