Geflügelpest – Stallpflicht

Ende Oktober sind die ersten Fälle der aviären Influenza bei Wildvögeln diagnostiziert worden. Es handelt sich dabei um den hochpathogegen Subtyp H5. Anfang November wurde in den Niederlanden bei einem Legehennenbetrieb mit 100.000 Tieren die aviäre Influenza festgestellt.
Bis lang wurde das Virus in Niedersachsen bei drei Wildvögeln im LK Cuxhaven und Wesermarsch festgestellt.
Nachdem eine Risikobewertung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben worden war, liegen nun die Ergebnisse vor.

In folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten gilt eine Aufstallungspflicht:
Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Stadt Delmenhorst, LK Diepholz, Stadt Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Stadt und LK Oldenburg, Stadt und LK Osnabrück, LK Osterholz, Stade, Vechta, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven und Wittmund.
Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten sind nach der Geflügelpest-Verordnung möglich. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe, z.B. weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist, können erteilt werden.

Alle weiteren Infos finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte.

Ihr Team vom Beratungsring Osnabrück e.V.

(Quelle: ml.niedersachsen.de)