Änderungen – Agrardieselantrag für das Jahr 2020

Im November hat der Zoll ein Schreiben verschickt, in dem auf eine Änderung im Antragsverfahren für die Agrardieselerstattung hingewiesen wird.
Ihr Mitwirken als Antragsteller ist bis zum 10.12.2020 erforderlich!
Bislang konnte man den Antrag komplett in Papierform erstellen und verschicken oder man hat ihn digital erstellt und musste noch ein einseitiges Antragsformular per Post verschicken. Für die Agrardieselerstattung 2020 im Jahr 2021 wird das Verfahren geändert.
Ab dem 4. Januar 2021 ist eine komplett digitale Antragstellung möglich, ohne dass es einer zusätzlichen Übersendung des ausgedruckten Antragsformulares bedarf!
Zunächst müssen sie dem zuständigen Hauptzollamt aber mitteilen, über welche Emailadresse sie ihren Agrardieselantrag stellen werden. Fall sie für mehrere Betriebe einen Agrardieselantrag stellen, müssen sie für jeden Betrieb eine separate Emailadresse angeben. Senden Sie dem Zoll bis zum 10.12.2020 eine Email an ADV.hza-ff@zoll.bund.de und geben sie formlos an, welche Agrardieselnummer welcher Emailadresse zugeordnet werden soll.
Sie können die Informationen  in diesem Schreiben vom Zoll noch einmal nachlesen, die wichtigen Stellen sind am Ende des Schreibens farblich markiert.
Für die Antragstellung im kommenden Jahr achten sie auch darauf, dass sie ein Verfahren zur Legitimation auswählen müssen, entweder müssen sie einen entsprechenden Personalausweis haben oder ein Elster-Zertifikat.
Wenn sie Fragen haben, rufen sie uns an.