Bislang gibt es keine Corona-Hilfen, die speziell auf landwirtschaftliche Betriebe zugeschnitten sind. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse oder Kredite zu beantragen, wenn die Umsätze durch die Corona-Pandemie stark gesunken sind. Die Vorgaben für die verschiedenen Hilfsangebote sind sehr unterschiedlich und sollten vorab gründlich geprüft werden. Mittel, die für Betrieb A vielleicht hilfreich sind, kann Betrieb B unter Umständen gar nicht beantragen. Aus diesem Grund sollten sie Kontakt zu ihrem Steuerberater oder ihrer Hausbank aufnehmen.
Fragen sie bei ihrer Hausbank nach, ob sie einen Schnellkredit bei der N-Bank beantragen können.
Die Überbrückungshilfe 2 für die Monate September bis Dezember 2020 muss über ihren Steuerberater beantragt werden. Weitergehende Infos finden sie auf der Seite des Bundes. Am besten ist es aber, sie nehmen vorab Kontakt zu ihrem Steuerberater auf und klären ab, ob ihr Betrieb Anspruch auf entsprechende Hilfen hat bzw. ob sie die Kriterien erfüllen.
Aktuell wurden Überbrückungshilfe 3 auf den Weg gebracht. Diese Wirtschaftshilfe bezieht sich auf die Monate November und Dezember. Über diesen Link gelangen Sie auch auf die Seite der Rentenbank, die Darlehen zur Liquiditätssicherung anbietet und Bürgschaftsprogramme des Bundes.
Die genannten Programme sind sicherlich nicht vollständig, man merkt aber schnell, dass landwirtschaftliche Betriebe nur bedingt in die Fördervoraussetzungen passen. So ist es beispielsweise bei den Sauenhaltern so, dass die Umsätze massiv gesunken sind, die Kosten aber in voller Höhe anfallen. In kleinen Betrieben anderer Wirtschaftszweige ist es demgegenüber oft so, dass durch einen stark gesunkenen Umsatz gleichzeitig die variablen Kosten stark sinken.
Alle Fördermöglichkeiten sollten vor Abschluss auf jeden Fall sorgfältig geprüft werden. Sprechen sie mit ihrer Hausbank und ihrem Steuerberater. Bitte rufen sie uns an, wenn wir behilflich sein können.