Hinweis für Betriebe mit ELER-Förderung Ringelschwanzprämie

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist auf folgenden Sachverhalt hin, der die Betriebe betrifft, die an der ELER-Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie) teilnehmen:

Aufgrund des aktuellen Situation auf dem Schweinemarkt bekommen möglicherweise auch einige Betriebe, welche die ELER-Förderung (Ringelschwanzprämie) in Anspruch nehmen, Probleme mit der Einhaltung einiger Wahlkriterien (z.B. dem Platzangebot). Dadurch wird womöglich die erforderliche Punktzahl von mindestens 10 unterschritten. Auf Anfrage hat das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz darauf hingewiesen, dass in dem Falle eine Selbstanzeige zwingend erforderlich ist. Es müssen dann bestimmte Nachweise vorgelegt werden, die dann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen angefordert würden. Sollte ansonsten bei einer Prüfung (ohne vorherige Selbstanzeige) eine Unterschreitung der Punktzahl festgestellt werden, so muss die Bewilligung aufgehoben werden. Und genau das sollte vermieden werden.

Wenn sie Fragen dazu haben, rufen sie am besten Herrn Welp 0441/801-375 oder Frau Meyer 0441/801-164 von der LWK-Niedersachsen an!