Die Ausführungshinweise für die Schweinehaltung zur Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung vom 08.02.2021 liegen jetzt vor. Mit diesen Ausführungshinweisen werden die einzelnen Punkte im Verordnungstext konkretisiert und somit auch als Handlungsgrundlage für Veterinäramtskontrollen verbindlicher dargestellt.
Neben den Bereits umfangreich diskutierten Änderungen in Bezug auf die Platzvorgaben im Deckzentrum und Abferkelstall kommen noch eine Reihe von detaillierten Änderungen im Hinblick auf Futtervorlage, Beschäftigungsmaterial usw. hinzu. Diese Änderungen betreffen nicht nur die sauenhaltenden Betriebe sondern alle schweinehaltenden Betriebe.
Um sich mit den Änderungen vertraut zu machen, können sie sich folgende Unterlagen ansehen:
Wortlaut der Tierschutz-NutztierhaltungsVO vom 08.02.2021
Ausführungshinweise zur VO
Ausführungshinweise zur Verordnung mit Markierung der Änderungen
Speziell zum Thema Beschäftigungsmaterial gibt es genaue Vorstellungen des LAVES Niedersachsen auf deren Homepage, die sie hier sehen können.
Bei der Durchsicht der Änderungen wird deutlich, dass alle Betriebe Maßnahmen ergreifen müssen, um den Vorgaben der neuen Tierschutz-NutztierhaltungsVO gerecht zu werden. Diese Änderungen werden zu Mehrkosten und Mehrarbeit führen und auch immer wieder Streitpunkt zwischen Veterinärämtern und Landwirten sein. Da viele Regelungen zum 01.08.2021 in Kraft treten, sollte sich zunächst jeder mit den Änderungen vertraut machen und ggf. mit dem Berater Kontakt aufnehmen, um Lösungen zu erarbeiten.
Mit den folgenden Links gelangen sie auf die Seite der top agrar,auf der die Ausführungshinweise kommentiert werden.
Bei Fragen wenden sie sich an das Beraterteam!