Prämienrückzahlung der Landwirtschaftlichen Krankenkassen

Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen zählen Ihren Mitgliedern bis zum 30. September 2021 eine Prämie aus, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Mitglieder können die Prämie beantragen wenn Sie im abgelaufnen Kalenderjahr:

  • länger als drei Kalendermonate dort versichert waren,
  • keine Leistungen für sich
  • und keine Leistungen für ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen beansprucht haben

Die Prämienerstattung erfolgt nur nach Antragsstellung und muss bis zum 30.09.2021 mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.
Das Formular und den Link von der LKK finden Sie hier:
formular-praemienzahlung-nichtinanspruchnahme-leistungen_LKK
https://www.svlfg.de/mediencenter#dokument
Wurde im letzten Jahr ebenfalls ein Antrag eingereicht, verlängert sich dieser Antrag jährlich, sofern sie nicht gekündigt wurden.

Folgende Leistungen werden nicht als Anspruch berücksichtigt:

  • Prmärprävention
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Verhütung von Zahnkrankheiten
  • Früherkennung von Krankheiten (Bsp. Krebsvorsorge)
  • Schutzimpfungen

Kinder die unter 18 Jahre alt sind und mitversichert sind, sind ebenfalls ausgenommen.