Konsultationen zur EU-Pflanzenschutzverordnung

Die EU-Kommission hat Ziele zur Wiederherstellung der Natur und Ziele zur Minderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) vorgestellt.
Der Einsatz von PSM soll danach bis zum Jahr 2030 um 50% reduziert werden.
Weiter soll der PSM-Einsatz auf „sensitive areas“ komplett verboten werden. Diese Regionen beziehen sich nicht nur auf NATURA2000-Gebiete, sondern auch auf andere weiträumige Gebiete.
In der Diskussion geht es hier z.B. auch um FFH-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete usw. Im schlimmsten Fall ist somit der Einsatz von PSM auf einem Großteil der Nutzflächen Deutschlands verboten. Diese Regelungen treffen neben den konventionellen Betrieben auch die Biobetriebe.

Bis zum 19.09.2022 hat jeder Bürger der EU die Möglichkeit, Stellung zu diesen Vorschlägen zu nehmen.
Der vom Landvolk Niedersachsen veröffentlichte  „Leitfaden zur Teilnahme an der Konsultation zur EU-Pflanzenschutzverordnung“ dient ihnen dabei als Anleitung zur Teilnahme an dieser Konsultation.

Nach derzeitigem Stand sind allein im Landkreis Osnabrück über 44000 ha betroffen. Es gibt sogar Überlegungen, die Kulisse um die roten Gebiete zu erweitern. Was das bedeutet, kann sich jeder ausmalen und nahezu jeder wäre betroffen. Mit der Teilnahme an dieser Konsultation kann man seine Betroffenheit der EU gegenüber zum Ausdruck bringen.
Jeder sollte einmal über die Folgen für seinen Betrieb nachdenken und unbedingt an der Konsultation teilnehmen.

Unter folgendem Link gelangen sie zum Presseartikel der EU Kommission vom Tage der Veröffentlichung mit weitergehenden Infos zu den Plänen der EU:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-deal-weniger-chemische-pestizide-umfassende-renaturierung-2022-06-22_de