Anträge Strom-Diesel etc.
Agrardieselanträge nach § 57 EnergieStG
Die Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich!
Für die neue online-Antragstellung über das Zoll–Portal ist ein Identitätsnachweis erforderlich, welcher durch ein ELSTER-Zertifikat erfolgen muss. ELSTER ist das online-Portal des Finanzamtes, welches z.B. für die elektronische Steuererklärung genutzt werden kann. Weil die Kommunikation mit dem Finanzamt bei den allermeisten Landwirten über den betrieblichen Steuerberater erfolgt, werden die meisten Diesel-Antragsteller aktuell keinen eigenen ELSTER-Zugang haben.
1. Schritt – Beantragung eines Elster-Benutzerkontos
Ein ELSTER- Zertifikat kann unter www.elster.de <Benutzerkonto erstellen> online beantragt werden. Das ELSTER-Zertifikat für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb muss für eine/ein Organisation/Unternehmen unter Angabe der Steuernummer des Betriebes beantragt werden (Achtung!! Nicht ihre Steuer-ID zur Beantragung nutzen!!).
Beantragen sie als Login-Option das Login mittels <Zertifikatsdatei>. Die Zugangsdaten werden innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Beantragung des Benutzerkontos per Post und per Email in getrennten Schritten zugesandt.
Mit diesem Link gelangen sie direkt an die passende Stelle im Elster-Portal!
2. Schritt – Geschäftskundenkonto beim Zoll anlegen
In einem zweiten Schritt muss dann auf der Internetseite der Zollverwaltung www.zoll.de oben rechts auf den Button <LOGIN Zoll-Portal> geklickt und danach der Button <Jetzt Konto anlegen> gedrückt werden. Sie müssen dann ein neues <Geschäftskundenkonto> anlegen! Auch die Bestätigung des neuen Geschäftskundenkontos durch den Zoll kann wiederum einige Tage dauern und erst danach kann der Dieselantrag online gestellt werden.
Achtung!
Für Mitglieder, die selber keinen Onlinezugang zum Zoll haben, können wir vom Beratungsring Osnabrück den Antrag als sog. Dritter im Auftrag des Betriebes stellen.
Folgende Unterlagen benötigen wir dazu:
- Haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen bei den Angaben zum Betrieb ergeben, können sie die Zusammenfassung vom Vorjahr nutzen und die aktuellen Daten an den passenden Stellen eintragen. Sie können dazu auch den alten Vordruck (KJ 2022) für den verkürzten Antrag nutzen.
Wichtig ist, dass die Dieselbestände vom 31.12. des Vorjahres korrekt übernommen werden und z.B. auch die Kennzeichen der PkW korrekt eingetragen werden. Bei Nachfragen muss man häufig gleich eine Fülle anderer Dokumente beifügen!
Hat sich der Dieselverbrauch gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, teilen sie uns bitte die Gründe mit, da es diesebezüglich vom Zoll häufig Nachfragen gibt. - Wurde ein Betrieb neu gegründet, sollten Sie das Formular 1143 aus 2024 nutzen und ggf. das Formular zu den nichtldw. Fahrzeugen.
Wir geben die Daten dann im Zoll-Portal ein und laden sie hoch.
Anträge nach § 9 Absatz 3 StromStG
Bis einschließlich 2023 (Jahr des Stromverbrauchs) konnten Betriebe der LuF bereits Anträge zur Entlastung von der Stromsteuer beantragen. Je MWh verbrauchter Strom betrug der Entlastungssatz bis dahin 5,13 €. Bei einem Selbstbehalt von 250,- € lohnte sich die Antragstellung ab einer Verbrauchsmenge von 50.000 KWh/Jahr. Antragstellung möglich bis 31.12.2024!
Für die Jahre 2024 und 2025 ist diese Regelung geändert worden. Der Entlastungsbetrag beträgt bei unverändertem Selbstbehalt für diese beiden Jahre 20,- €/MWh. Somit ist eine Antragstellung schon ab einem jährlichen Stromverbrauch von 13.000 KWh/Jahr sinnvoll. Eine Antragstellung für das Kalenderjahr ist ab Januar 2025 möglich!
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- Antrag Stromsteuerentlastung nach § 9 Absatz 3 StromStG – Formular 1453
- Merkblatt des BR-OS zum Antrag Stromsteuerentlastung
- Stromsteuerentlastung – Beschreibung der wirtschaftl. Tätigkeit – Formular 1402
- Selbsterklärung „Staatliche Beihilfen“ – Formular 1139
Diese Formulare gibt es nur noch als Onlineformulare, geben sie die Formularnummer in das Suchfeld ein.
Liegt dem Hauptzollamt die Beschreibung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bereits vor, müssen sie Formular 1402 nicht ausfüllen. - Stromsteuerentlastung – Klassifizierung wirtschaftl. Tätigkeit
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Die Unterlagen zur Stromsteuerentlastung müssen an das örtlich zuständige Zollamt geschickt werden.
Für den Landkreis Osnabrück ist folgendes Zollamt zuständig:
Hauptzollamt Osnabrück
Meller Str. 272
49082 Osnabrück
Tel.: 0541 / 50660