Anträge Strom-Diesel etc.

Agrardieselanträge nach § 57 EnergieStG

Die Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich! 
Für die neue online-Antragstellung  über das ZollPortal ist ein Identitätsnachweis erforderlich, welcher durch ein ELSTER-Zertifikat erfolgen muss. ELSTER ist das online-Portal des Finanzamtes, welches z.B. für die elektronische Steuererklärung genutzt werden kann. Weil die Kommunikation mit dem Finanzamt bei den allermeisten Landwirten über den betrieblichen Steuerberater erfolgt, werden die meisten Diesel-Antragsteller aktuell keinen eigenen ELSTER-Zugang haben.

1. Schritt – Beantragung eines Elster-Benutzerkontos
Ein ELSTER- Zertifikat kann unter  www.elster.de  <Benutzerkonto erstellen> online beantragt werden. Das ELSTER-Zertifikat für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb muss für eine/ein Organisation/Unternehmen unter Angabe der Steuernummer des Betriebes beantragt werden (Achtung!! Nicht ihre Steuer-ID zur Beantragung nutzen!!)
Beantragen sie als Login-Option das Login mittels <Zertifikatsdatei>. Die Zugangsdaten werden innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Beantragung des Benutzerkontos per Post und per Email in getrennten Schritten zugesandt.
Mit diesem Link gelangen sie direkt an die passende Stelle im Elster-Portal!

2. Schritt – Geschäftskundenkonto beim Zoll anlegen
In einem zweiten Schritt muss dann auf der Internetseite der Zollverwaltung www.zoll.de oben rechts auf den Button <LOGIN Zoll-Portal> geklickt und danach der Button <Jetzt Konto anlegen> gedrückt werden. Sie müssen dann ein neues <Geschäftskundenkonto> anlegen! Auch die Bestätigung des neuen Geschäftskundenkontos durch den Zoll kann wiederum einige Tage dauern und erst danach kann der Dieselantrag online gestellt werden.

Achtung!
Es gibt nur noch die Möglichkeit der Antragstellung im Zollportal mit dem eigenen Elsterzertifikat und dem dazugehörigen Passwort. Ggf. können sie ihren Steuerberater fragen, ob er die Antragstellung für sie übernehmen kann. Wenn sie noch keine Elsterzertifikat haben und sich mit der Beantragung schwer tun, melden sie sich bei uns im Büro, wir helfen ihnen dann weiter. 

Folgende Angaben benötigen sie mindestens für die Antragstellung: 

  • Haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen bei den Angaben zum Betrieb ergeben, ist der Aufwand rel überschaubar.
  • Sie benötigen die Mengen an zugekauftem Dieselkraftstoff.
  • Die vom Lohnunternehmer verbrauchte Dieselmenge muß angegeben werden.
  • Der Dieselendbestand vom Vorjahr muss eingetragen werden und der Endbestand für das Jahr, für den der Antrag gestellt wird. Wichtig ist, dass der Dieselbestand vom 31.12.  des Vorjahres korrekt übernommen wird, ansonsten gibt es Nachfragen.
  • Wie gewohnt müssen die Diesel-PkW aufgeführt werden mit dem Kilometerstand zum 01.01. des Antragsjahres, der Kilometerleistung im Antragsjahr und dem Dieselverbrauch je 100km. 
  • Hat sich der Dieselverbrauch gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht müssen sie ggf. später eine Begründung nachreichen.  
  • Wurde ein Betrieb neu gegründet, müssen alle Angaben neu eingegeben werden. Das kann auch ohne eine vorhandene Agrardieselnummer geschehen.
  • Es werden immer wieder stichprobenartig umfangreiche Nachweise von den Antragstellern angefordert, daher sollten sie immer prüfen, ob ihre Angaben z.B. mit ihren Liefernachweisen übereinstimmen. 

 

 

Anträge nach § 9 Absatz 3 StromStG

Bis einschließlich 2023 konnten Betriebe der LuF bereits Anträge zur Entlastung von der Stromsteuer beantragen. Je MWh verbrauchter Strom betrug der Entlastungssatz 5,13 €. Bei einem Selbstbehalt von 250,- € lohnte sich die Antragstellung erst ab einer Verbrauchsmenge von 50.000 KWh/Jahr.

Für die folgenden Jahre ist diese Regelung geändert worden. Der Entlastungsbetrag beträgt bei unverändertem Selbstbehalt  20,- €/MWh. Somit ist eine Antragstellung schon ab einem jährlichen Stromverbrauch von 13.000 KWh/Jahr sinnvoll. Die Antragstellung für das Kalenderjahr ist immer bis zum 31.12. des Folgejahres möglich!

Die Antragstellung ist nur noch digital über  www.zoll.de  möglich. Man meldet sich im Zollportal mit dem Elsterzertifikat und dem dazugehörigen Passwort des Unternehmens an, für den der Antrag auf Stromsteuererstattung gestellt wird.
Hat man sich im Zollportal angemeldet, wählt man den Button Dienstleistungen aus. In der dann angezeigten Auswahl geht man sehr weit nach unten bis zu dem Menü für Entlastung Energie/Strom für Unternehmen und wählt hier den Unterpunkt Steuerentlastung für Unternehmen Stromsteuer aus. In dem dann aufgehenden Menü kann man eine neue Eingabe für den Betrieb starten.
Gerne sind wir bei der Beantragung des Elsterzertifikates und der Erstellung eines Unternehmenskontos im Zollportal behilflich!

I.d.R. wird der Antrag für das gesamt Kalenderjahr gestellt!

Halten sie mindestens folgende Unterlagen bereit:

  • Unterlagen, aus denen der Stromverbrauch für das betreffende Kalenderjahr hervorgeht und aus denen ersichtlich wird, dass die Stromsteuer bezahlt wurde. Hier können Sie Monatsrechnungen nutzen, Jahresrechnungen oder eine Bescheinigung vom Stromlieferanten über die gelieferte Jahresmenge und der Bestätigung, dass die Stromsteuer entrichtet wurde.
  • Die für den Privatverbrauch genutzte Strommenge muß von der Gesamtmenge abgezogen werden, hier reichen oft Schätzwerte aus.
  • Wenn im Betrieb Elektrofahrzeuge genutzt werden, muß die dafür genutze Strommenge ermittelt und von der Gesamtstrommenge abgezogen werden.

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen sie uns an. Wir können ihnen bei der Antragstellung auch gerne behilflich sein.