Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht

Die im folgenden Text enthaltenen Formulare und Dateien zum Nationalen Aktionsplan
Kupierverzicht finden sie auf der Seite www.ringelschwanz.info. Auf dieser Seite wird 
ihnen eine Vielzahl an Informationen rund um das Thema „Ringelschwanz“ zur Verfügung
gestellt. 
Sie finden hier die notwendigen Formulare, mit denen sie die für ihrem Betrieb notwendigen Dokumentationen erstellen (Tierhaltererklärung, Risikoanalyse, Maßnahmenplan).  

Sie können die Unterlagen selbstständig ausfüllen oder mit Hilfe des Tierarztes/der Tierärztin
bzw. eines Beraters/einer Beraterin.
Letztendlich ist aber die Unterschrift des Tierhalters maßgeblich, da er die Verantwortung für
seinen Tierbestand trägt.
In dem folgenden Ablaufplan ist dargestellt, welche Aktionen notwendig werden, je nachdem, ob sie
zunächst nicht auf das Kürzen der Schwänze verzichten können bzw. wenn Sie mit kleinen
„Versuchsgruppen“ in die Haltung von Schweinen mit ungekürzten Schwänzen einsteigen
wollen.

Ablaufplan zum Aktionsplan Kupierverzicht – Stand August 2018

Mit dem folgenden Formular wird erfasst, ob es in ihrem Betrieb zu Schwanz- und Ohrverletzungen
bei den Schweinen kommt. Zusätzlich werden die Risikofaktoren in ihrem Betrieb ermittelt

Risikoanalyse Kupierverzicht – Stand Mai 2022 (aktuell)

Risikoanalyse Kupierverzicht – Stand August 2018

Im Rahmen der Risikoanalyse muß eine Erhebung über Schwanz- und Ohrverletzungen erfolgen, hier sind 3 Wege möglich:

  • 2x jährlich muß eine Erhebung über die auftretenden Ohrspitzennekrosen und Schwanzverletzungen in verschiedenen Abteilen bzw. Altersgruppen erstellt werden.
  • Schweinemastbetriebe können alternativ auch eine Auswertung ihrer Befunddaten vom Schlachthof vornehmen und die dort ermittelte Zahl der Ohr- und Schwanzverletzungen zur Beurteilung heranziehen. (Die Befunddaten kann man aus der QS-Datenbank herunterladen!)
  • Die 3. Möglichkeit ist die Durchführung einer SchwIP-Analyse durch einen Tierarzt oder Berater (SchwIP=Schwanzbeiß-Interventionsprogramm).

Ein Teil der Risikoanalyse ist die Analyse des Stallklimas. Es muss entweder ein externer
Klimacheck entsprechend der Initiative Tierwohl (externe Prüfer, 1x jährlich) durchgeführt werden,
man kann aber auch einen internen Klimacheck durchführen. Diesen internen Klimacheck kann der
Landwirt oder ein anderer Beauftragter innerhalb des Betriebes mit entsprechender Sachkenntnis
durchführen. Ein interner Klimacheck muss halbjährlich erstellt werden. Ein festes Formular bzw.
ein genauer Ablaufplan ist nicht festgelegt. Der Beratungsring Osnabrück e.V. hat ein
entsprechendes Formular entworfen, das sie nutzen können.

Formular Dokumentation interner Klimacheck

Mit der Tierhalter-Erklärung geben Sie an, ob für sie das Schwänzekürzen unerlässlich ist, …
–> da in ihrem Betrieb immer wieder mehr als 2 % der Tiere von Schwanz- oder Ohrbeißen
betroffen sind. (Häkchen Tierhaltererklärung bei 2a)
–> da innerhalb einer bestehenden Lieferkette, zu der sie gehören, in einem anderen Betrieb
mehr als 2 % der Schweine von Schwanz- bzw. Ohrenbeißen betroffen sind. (Häkchen Tierhaltererklärung bei 2b)

Achtung!
Schweine haltende Betriebe die auf Ihrer Tierhalter-Erklärung in den letzten beiden Jahren jeweils ein Schwanzkannibalismusproblem angegeben haben, (2a angekreuzt) müssen zusätzlich zur Tierhaltererklärung und zur Risikoanalyse noch einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Abstellung der Ursachen ausfüllen und einreichen. Dieser Maßnahmenplan muss zum 01.07. des Jahres per Post, Mail oder Fax an das zuständige Veterinäramt geschickt werden.

Hier finden Sie die Langversion „Maßnahmen zur Risikominimierung von Schwanz- und Ohrverletzungen“

Bitte schicken Sie diesen Maßnahmenplan an folgende Adresse:

Landkreis Osnabrück Veterinärdienst
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
E-Mail: tierhaltermeldung@lkos.de
Fax: 0541-501-62151

Wenn alles gut läuft, können sie auch angeben, dass in ihrem Betrieb nachweislich mind. 1 %
der Tiere unkupiert gehalten wird. (Häkchen Tierhaltererklärung bei 3)
Die unkupiert eingestallten Tiere müssen dauerhaft gekennzeichnet werden (farbige Ohrmarke, farbige Unterleg-Plättchen). Das Ziel ist es, den Anteil unkupierter Tiere von Jahr zu Jahr zu erhöhen. 
Wer also im dritten Jahr das Häkchen bei 3 setzt, sollte dann auch deutlich mehr als 1% unkupierter Schweine im Stall haben. 

Tierhaltererklärung – Stand Mai 2022 (aktuell)

Tierhaltererklärung – Stand August 2018

Bitte klären sie mit ihrem zuständigen Veterinäramt ab, ob sie die Tierhaltererklärung und die Risikoanalyse für das aktuelle Jahr unaufgefordert an die zuständige Stelle weiterleiten müssen.
Einige Veterinärämter benötigen lediglich die Tierhaltererklärung, alle weiteren Unterlagen müssen bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf dem Betrieb vorliegen! 
In Stadt und Landkreis Osnabrück ist es so, dass die Betriebe die Tierhaltererklärung und die Risikoanalyse unaufgefordert im Juli des Jahres an die Veterinärbehörde schicken müssen. Die Unterlagen können per Post, Fax oder als Email verschickt werden.

Veterinärverwaltung Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Fax: 0541 /501-4416
Email: tierhaltermeldung@lkos.de