Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht

Die folgenden Dateien enthalten Informationen zum Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht bzw.
handelt es sich um die auf der Seite www.ringelschwanz.info zur Verfügung gestellten
Formblätter, mit denen sie in ihrem Betrieb die notwendigen Dokumentationen erstellen
können, an deren Ende die Tierhalter-Erklärung steht. Auf der Seite www.ringelschwanz.info
finden Sie eine Fülle an Informationen zum Thema Schwanzbeißen.

Sie können die Unterlagen selbstständig ausfüllen oder mit Hilfe des Tierarztes/der Tierärztin
bzw. eines Beraters/einer Beraterin.
Auf der Tierhalter-Erklärung ist letztlich die Unterschrift des Tierhalters maßgeblich.
In dem Ablaufplan ist dargestellt, welche Aktionen notwendig werden, je nachdem, ob sie
zunächst nicht auf das Kürzen der Schwänze verzichten können bzw. wenn Sie mit kleinen
„Versuchsgruppen“ in die Haltung von Schweinen mit ungekürzten Schwänzen einsteigen
wollen.

Ablaufplan zum Aktionsplan Kupierverzicht – Stand August 2018

Mit dem folgenden Formular wird erfasst, ob es in ihrem Betrieb zu Schwanz- und Ohrverletzungen
bei den Schweinen kommt. Zusätzlich werden die Risikofaktoren in ihrem Betrieb ermittelt

Risikoanalyse Kupierverzicht – Stand Mai 2022

Risikoanalyse Kupierverzicht – Stand August 2018

Im Rahmen der Risikoanalyse muß eine Erhebung über Schwanz- und Ohrverletzungen erfolgen, hier sind 3 Wege möglich:

  • 2x jährlich muß eine Erhebung über die auftretenden Ohrspitzennekrosen und Schwanzverletzungen in verschiedenen Abteilen bzw. Altersgruppen erstellt werden.
  • Schweinemastbetriebe können alternativ auch eine Auswertung ihrer Befunddaten vom Schlachthof vornehmen und die dort ermittelte Zahl der Ohr- und Schwanzverletzungen zur Beurteilung heranziehen. (Die Befunddaten kann man aus der QS-Datenbank herunterladen!)
  • Die 3. Möglichkeit ist die Durchführung einer SchwIP-Analyse durch einen Tierarzt oder Berater (SchwIP=Schwanzbeiß-Interventionsprogramm).

Ein Teil der Risikoanalyse ist die Analyse des Stallklimas. Es muss entweder ein externer
Klimacheck entsprechend der Initiative Tierwohl (externe Prüfer, 1x jährlich) durchgeführt werden,
man kann aber auch einen internen Klimacheck durchführen. Diesen internen Klimacheck kann der
Landwirt oder ein anderer Beauftragter innerhalb des Betriebes mit entsprechender Sachkenntnis
durchführen. Ein interner Klimacheck muss halbjährlich erstellt werden. Ein festes Formular bzw.
ein genauer Ablaufplan ist nicht festgelegt. Der Beratungsring Osnabrück e.V. hat ein
entsprechendes Formular entworfen, das sie nutzen können.

Formular Dokumentation interner Klimacheck

Mit der Tierhalter-Erklärung geben Sie an, ob für sie das Schwänzekürzen unerlässlich ist, …
–> da in ihrem Betrieb immer wieder mehr als 2 % der Tiere von Schwanz- oder Ohrbeißen
betroffen sind.
–> da innerhalb einer bestehenden Lieferkette, zu der sie gehören, in einem anderen Betrieb
mehr als 2 % der Schweine von Schwanz- bzw. Ohrenbeißen betroffen sind.

Achtung, Neuerung!
Schweine haltende Betriebe die auf Ihrer Tierhalter-Erklärung Angaben gemacht haben, mit mehr als 2% Schwanz- und Ohrverletzungen müssen neuerdings eine Langversion von Maßnahmen zur Risikominimierung ausfüllen. Dieser Maßnahmenplan muss bis zum 01.10.2021 per Post, Mail oder Fax an das zuständige Veterinäramt geschickt werden.

Hier finden Sie die Langversion „Maßnahmen zur Risikominimierung von Schwanz- und Ohrverletzungen“

Maßnahmenplan_Langversion

Bitte schicken Sie diesen Maßnahmenplan an folgende Adresse:

Landkreis Osnabrück Veterinärdienst
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
E-Mail: tierhaltermeldung@lkos.de
Fax: 0541-501-62151

Wenn alles gut läuft, können sie auch angeben, dass in ihrem Betrieb nachweislich mind. 1 %
der Tiere unkupiert gehalten wird. Die unkupiert eingestallten Tiere müssen dauerhaft gekenn-
zeichnet werden (farbige Ohrmarke, farbige Unterleg-Plättchen).

Tierhaltererklärung – Stand Mai 2022

Tierhaltererklärung – Stand August 2018

Bitte klären sie mit ihrem zuständigen Veterinäramt ab, ob sie die Tierhaltererklärung und die Risikoanalyse für das aktuelle Jahr unaufgefordert an die zuständige Stelle weiterleiten müssen.
So ist es beispielsweise in Stadt und Landkreis Osnabrück so, dass die Betriebe die Tierhaltererklärung und die Risikoanalyse unaufgefordert im Juli des Jahres an die Veterinärbehörde schicken müssen. Die Unterlagen können per Post, Fax oder als Email verschickt werden.

Veterinärverwaltung Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Fax: 0541 /501-4416
Email: veterinaerdienst@landkreis-osnabrueck.de

Betriebe, die in zwei Jahren nacheinander in der Tierhaltererklärung angegeben haben, dass sie auf das Kupieren der Schwänze nicht verzichten können, müssen der Behörde unaufgefordert einen Maßnahmenplan vorlegen. Mit diesem Maßnahmenplan soll der Betrieb darstellen, wie er zukünftig die Risiken für Schwanzkannibalismus in seinem Betrieb minimieren will. Die entsprechenden aktuellen Vordrucke finden sie unter folgendem Link auf der Seite www.ringelschwanz.info