Anträge Strom-Diesel etc.

Agrardieselanträge nach § 57 EnergieStG

Der Agrardieselantrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen an folgende Adresse geschickt werden:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
„Agrardieselrückvergütung“
Postfach 12 84
15202 Frankfurt (Oder)

oder

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
„Agrardieselrückvergütung“
Kopernikusstraße 25
15236 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 / 563-0
Fax: 0355 / 8769-111 (ggf. nutzen zur Fristwahrung)

Achtung!
Es ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich, den Agrardieselantrag in Papierform zu stellen. Spätestens der Antrag für das Kalendejahr 2023 muß dann online gestellt werden. Hierfür ist ein „Elster-Zertifikat“ notwendig. Bitte beantragen sie dieses Zertifikat möglichst frühzeitig, damit es nicht zu Verfristungen aufgrund eines fehlenden Zertifikates kommt!

 

Anträge nach § 9 Absatz 3 StromStG

Die Unterlagen zur Stromsteuerentlastung müssen an das örtlich zuständige Zollamt geschickt werden.

Für den Landkreis Osnabrück ist folgendes Zollamt zuständig:
Hauptzollamt Osnabrück
Meller Str. 272
49082 Osnabrück
Tel.: 0541 / 50660