Anträge Strom-Diesel etc.
Agrardieselanträge nach § 57 EnergieStG
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- Agrardieselvergütung 2022 – vereinfachter Antrag -für Betriebe die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben und bei denen keine großen Veränderungen aufgetreten sind
- Agrardieselvergütung 2022 – normaler Antrag -bei Betriebsneugründungen, Betriebsleiterwechsel oder einer großen Änderung bei den Verbrauchsmengen sollten sie den normalen Antrag incl. der Belege einschicken, da diese i.d.R. in o.g. Fällen sowieso angefordert werden.
- Agrardieselvergütung – Formular Nachbarschaftshilfe
Der Agrardieselantrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen an folgende Adresse geschickt werden:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
„Agrardieselrückvergütung“
Postfach 12 84
15202 Frankfurt (Oder)
oder
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
„Agrardieselrückvergütung“
Kopernikusstraße 25
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 / 563-0
Fax: 0355 / 8769-111 (ggf. nutzen zur Fristwahrung)
Achtung!
Es ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich, den Agrardieselantrag in Papierform zu stellen. Spätestens der Antrag für das Kalendejahr 2023 muß dann online gestellt werden. Hierfür ist ein „Elster-Zertifikat“ notwendig. Bitte beantragen sie dieses Zertifikat möglichst frühzeitig, damit es nicht zu Verfristungen aufgrund eines fehlenden Zertifikates kommt!
Anträge nach § 9 Absatz 3 StromStG
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- Antrag Stromsteuerentlastung nach § 9 Absatz 3 StromStG
- Merkblatt des BR-OS zum Antrag Stromsteuerentlastung
- Stromsteuerentlastung – Beschreibung der wirtschaftl. Tätigkeit
Dieses Formular gibt es nur noch als Onlineformular. Liegt dem Hauptzollamt die
Beschreibung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bereits vor, müssen sie dieses
Formular nicht ausfüllen.
Haben sich Änderungen ergeben oder stellen sie einen Antrag für einen bislang
nicht erfassten Betrieb, gehen sie auf den obigen Link und füllen sie das Formular aus. - Stromsteuerentlastung – Klassifizierung wirtschaftl. Tätigkeit
- Antrag Stromsteuerentlastung nach § 9 Absatz 3 StromStG
Die Unterlagen zur Stromsteuerentlastung müssen an das örtlich zuständige Zollamt geschickt werden.
Für den Landkreis Osnabrück ist folgendes Zollamt zuständig:
Hauptzollamt Osnabrück
Meller Str. 272
49082 Osnabrück
Tel.: 0541 / 50660