Anträge Strom-Diesel etc.

Agrardieselanträge nach § 57 EnergieStG
Neues Verfahren ab 2024 für die Anträge 2023!

Für das Kalenderjahr 2023 sind keine Anträge auf Agrardieselvergütung in Papierform mehr möglich.
Für die neue online-Antragstellung  über das ZollPortal ist ein Identitätsnachweis erforderlich, welcher durch ein ELSTER-Zertifikat erfolgen muss. ELSTER ist das online-Portal des Finanzamtes, welches z.B. für die elektronische Steuererklärung genutzt werden kann. Weil die Kommunikation mit dem Finanzamt bei den allermeisten Landwirten über den betrieblichen Steuerberater erfolgt, werden die meisten Diesel-Antragsteller aktuell keinen eigenen ELSTER-Zugang haben.

1. Schritt – Beantragung eines Elster-Benutzerkontos
Ein ELSTER- Zertifikat kann unter  www.elster.de  <Benutzerkonto erstellen> online beantragt werden. Das ELSTER-Zertifikat für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb muss für eine/ein Organisation/Unternehmen unter Angabe der Steuernummer des Betriebes beantragt werden (Achtung!! Nicht ihre Steuer-ID zur Beantragung nutzen!!)
Beantragen sie als Login-Option das Login mittels <Zertifikatsdatei>. Die Zugangsdaten werden innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Beantragung des Benutzerkontos per Post und per Email in getrennten Schritten zugesandt.

2. Schritt – Geschäftskundenkonto beim Zoll anlegen
In einem zweiten Schritt muss dann auf der Internetseite der Zollverwaltung www.zoll.de oben rechts auf den Button <LOGIN Zoll-Portal> geklickt und danach der Button <Jetzt Konto anlegen> gedrückt werden. Sie müssen dann ein neues <Geschäftskundenkonto> anlegen! Auch die Bestätigung des neuen Geschäftskundenkontos durch den Zoll kann wiederum einige Tage dauern und erst danach kann der Dieselantrag online gestellt werden.

Achtung!
Mitglieder, die selber keinen Onlinezugang zum Zoll haben, können auch ein Antragsformular für das Jahr 2022 (<Antrag 2022 vollständig> oder <Antrag 2022 vereinfacht>) herunterladen und uns die mit den Angaben für 2023(!!!) ausgefüllten Formulare zusenden. Wir geben die Daten dann im Zoll-Portal ein.

    Anträge nach § 9 Absatz 3 StromStG

    Bis einschließlich 2023 (Jahr des Stromverbrauchs) konnten Betriebe der LuF bereits Anträge zur Entlastung von der Stromsteuer beantragen. Je MWh verbrauchter Strom betrug der Entlastungssatz bis dahin 5,13 €. Bei einem Selbstbehalt von 250,- € lohnte sich die Antragstellung ab einer Verbrauchsmenge von 50.000 KWh/Jahr. Antragstellung möglich bis 31.12.2024!

    Für die Jahre 2024 und 2025 ist diese Regelung geändert worden. Der Entlastungsbetrag beträgt bei unverändertem Selbstbehalt für diese beiden Jahre 20,- €/MWh. Somit ist eine Antragstellung schon ab einem jährlichen Stromverbrauch von 13.000 KWh/Jahr sinnvoll. Eine Antragstellung für das Kalenderjahr ist ab Januar 2025 möglich!

    Die Unterlagen zur Stromsteuerentlastung müssen an das örtlich zuständige Zollamt geschickt werden.

    Für den Landkreis Osnabrück ist folgendes Zollamt zuständig:
    Hauptzollamt Osnabrück
    Meller Str. 272
    49082 Osnabrück
    Tel.: 0541 / 50660