Dokumentationspflicht Düngung

Die erneute Änderung der Düngeverordnung vom 01.05.2020 führt zur Dokumentation der einzelflächenbezogenen Düngedokumentation.
Spätestens zwei Tage nach der Düngemaßnahme muss diese dokumentiert werden.

Die Mindestdokumentation der Düngung müssen folgende Aufzeichnungen beinhalten:

  • eindeutige Schlagbezeichnung, Bewirtschaftungseinheit oder zusammengefasste Schläge
  • Größe des Schlages, Bewirtschaftungseinheit oder zusammengefasste Schläge
  • Art und Menge des aufgebrachten Stoffes
  • aufgebrachte Mengen an Gesamtstickstoff und Phosphat, sowie bei organisch udn organisch-anorganischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff

Bei Weidehaltung muss der Betriebsleiter zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung dokumentieren.

Um diese Maßnahmen dokumentieren zu können, können folgende Datein genutzt werden:

Anwendung des Beratungsringes Osnabrück incl. der Inhaltsstoffe der Standard-Wirtschaftsdünger und Mineraldünger.
Falls Probleme mit der Datei auftreten, rufen Sie bitte im Büro an.