Düngebedarfsermittlung (DBE)
Düngebedarfsermittlung im Frühjahr 2024
Im Frühjahr müssen für alle Schläge eine Düngebedarfsberechnung durchgeführt werden.
Möchten Sie die DBE vom Beratungsring Osnabrück erstellen lassen, können Sie die folgenden Formblätter nutzen:
DBE Aufnahmebogen-Bodenanalyse_komplett-2024
DBE Aufnahmebogen-Bodenanalyse_komplett-2024-PDF
Wir geben ihre Daten in das von uns verwendete Programm ein und erstellen für Sie die Düngebedarfsberechnung und erstellen auch eine Düngeplanung, wenn es gewünscht wird.
Es werden für die DBE im Frühjahr die Nmin-Werte benötigt. Die vorläufigen Nmin-Werte für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
Vorläufige N-min NDS 2024
Nmin-vorläufig NDS 2024
Vorläufige Nmin NRW 2024
Nmin-vorläufig NRW 2024
In roten Gebieten (NDS) müssen vor der Düngung pro Betrieb Nmin-Proben gezogen werden. Sobald Sie dieses Ergebnis erhalten, schicken Sie diese an Ihre Berater, damit die Bedarfsermittlung aktualisiert werden kann.
Boden-Klima-Räume Niedersachsen – Hiervon hängt ab, welche Nmin-Werte von Ihnen einzusetzen sind!
Düngebedarfsermittlung Herbst 2023
Generell gilt, dass nach der Ernte der letzten Hauptfrucht eine organische Düngung von Wirtschaftsdüngern nur eingeschränkt erlaubt ist. Mit der Novellierung der Düngeverordnung sind zwei Schemen für die Ermittlung der Düngebedarfsermittlung Herbst festgelegt worden. In den folgenden Abbildungen wird dies ersichtlich.
Herbstdüngung_2023_grünesGebiet
Herbstdüngung_2023_rotesGebiet
Mit Hilfe des folgenden Formblatts können Sie die Düngebedarfsermittlung im Herbst 2023 erstellen.
Handformular_Herbstdüngung_2023
Wegweise LEA-Portal
Um heraus zu finden ob die Flächen im roten (Stickstoff) oder gelben (Phosphor) Gebiet liegen finden Sie unter folgendem Link:
https://sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo/
Zusätzlich gibt es einen Wegweiser für die Ausweisung der Gebiete.
Düngeverordnugn allgemein
Im Rahmen der neuen Düngeverordnung aus 2017 muss der Düngebedarf für jeden Einzelschlag ermittelt werden, bevor die erste Düngung mit Stickstoff oder Phosphor erfolgen soll. Diese Vorgehensweise betrifft die Düngemaßnahmen im Herbst genauso wie die Düngung im Frühjahr.
Mit der der folgenden Infobroschüre der LWK Niedersachsen können sie sich einen Überblick verschaffen.
Nmin-Werte aus den Vorjahren:
endgültige N-min Werte 2023:
Nmin-Richtwerte 2023_gesamt
tabelle-nmin-sommerungen-2023 NRW
tabelle-nmin-winterungen 2023 NRW
endgültige N-min-Werte 2022:
2022_Nmin_SommerungenApril
2022_Nmin_SommerungenMaerz
2022_Nmin_Winterungen
Nmin 2021 —-> endgültige Werte 2021
Nmin-5jähriges Mittel (2017-2021)
Nmin 2020 —-> endgültige Werte 2020
Nmin 5jähriges Mittel (2016-2020)
Nmin 5jähriges Mittel (2015-2019)
Nmin 2019 —-> endgültige Werte 2019
Nmin 5jähriges Mittel (2014-2018)
Nmin 2018 —-> endgültige Werte 2018
Nmin 5jähriges Mittel (2013-2017) —-> zur Info
Unter anderem finden Sie hier die Richtwerte für Mineraldünger und organische Düngemittel.
Liegen für die auf den Flächen ausgebrachten bzw. vom Landwirt abgegebenen organischen Düngemittel keine eigenen Analysewerte vor, so kann er die Werte aus der o.g. Liste nutzen. Diese Werte sind auch in der Wirtschaftsdüngerdatenbank hinterlegt.
Wenn sie die Standardwerte bei der Gülleabgabe/-aufnahme nutzen, sollte diese Tabelle dem Nährstoffvergleich als Anhang beigefügt werden.
Hinweis für niedersächsische Betriebe mit Flächen in NRW!
Nach derzeitigem Stand müssen sie für die niedersächsischen Flächen die DBE auf der Basis der nds. Formblätter und Vorgaben erstellen, für die Flächen in NRW müssen sie die Berechnungen mittels der Formblätter und Vorgaben aus NRW erstellen!
Betriebe, die Flächen in NRW bewirtschaften, können sich auf der Seite der LWK-NRW informieren bzw. die Formblätter herunterladen.
Hier einige Links zu den entsprechenden Seiten:
Düngebedarfsermittlung für NRW-Flächen im Herbst
Düngebedarfsermittlung für NRW-Flächen zur Hauptfrucht im Frühjahr
Auf dieser Seite sind auch die für die DBE notwendigen N-min-Werte hinterlegt.
Unter anderem finden Sie hier die Richtwerte für Mineraldünger und organische Düngemittel.
Liegen für die auf den Flächen ausgebrachten bzw. vom Landwirt abgegebenen organischen Düngemittel keine eigenen Analysewerte vor, so kann er die Werte aus der o.g. Liste nutzen. Diese Werte sind auch in der Wirtschaftsdüngerdatenbank hinterlegt.
Wenn sie die Standardwerte bei der Gülleabgabe/-aufnahme nutzen, sollte diese Tabelle der 170kg org. N/ha-Grenze als Anhang beigefügt werden.