Fachrecht
Gemäß Artikel 9 und in Verbindung mit Artikel 18 der VO (EG) 183/2005 mit den Vorschriften für die Futtermittelhygiene sind alle Betriebe, die als Futtermittelunternehmer zuständig sind, verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Die unten stehenden Formulare sind für eine Neuregistrierung (NDS & NRW) oder einem Änderungsantrag (NRW) zulässig.
Niedersachsen (LAVES):
Registrierung gemäß Futtermittelhygieneverordnung
Nordrhein-Westfalen (LANUV):
Antrag_auf_Zulassung-Futtermittelhygiene
Änderungsformular_Abmeldeformular_Futtermittelhygiene
Weitere Leitfäden:
- Milchkuhleitlinie des LAVES
- Tierschutzleitlinie Mastrinder
- Merkblatt zu Nottötung von Saugferkeln bis 5kg LG
- Leitfaden zur Bewertung der Transportfähigkeit von Schlachtschweinen
Dieser „Leitfaden zur Bewertung der Transport- und Schlachtfähigkeit von Schlachtschweinen unter Einbeziehung der Tierschutzindikatoren in Niedersachsen im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung“ soll eine Hilfe für das amtliche Personal in der Fleischuntersuchung, für Schweinehalter, für Transporteure und Händler sein, um Fehler zu vermeiden. - EU-Praxis-Leitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von SchweinenDieser „Praxis-Leitfaden zur Beurteilung der Transportfähigkeit von Schweinen“ mit sehr übersichtlich und leicht verständlich dargestellten Leitlinien solle allen am Schweinetransport Beteiligten als Hilfe und Unterstützung dienen. Der Leitfaden wurde von Landwirtschafts-, Tierarzt-, Transport- und Tierschutzverbänden entwickelt (UECBV, Copa-Cogeca, Eurogroup for Animals, Animals ‚Angels, FVE, IRU, ELT, INAPORC und Cooperl Arc Atlantique).
- Eigenverbrauchstankstelle Landkreis OS