Fachrecht

Gemäß Artikel 9 und in Verbindung mit Artikel 18 der VO (EG) 183/2005 mit den Vorschriften für die Futtermittelhygiene sind alle Betriebe, die als Futtermittelunternehmer zuständig sind, verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Die unten stehenden Formulare sind für eine Neuregistrierung (NDS & NRW) oder einem Änderungsantrag (NRW) zulässig.

Niedersachsen (LAVES):

Registrierung gemäß Futtermittelhygieneverordnung

Nordrhein-Westfalen (LANUV):

Antrag_auf_Zulassung-Futtermittelhygiene

Änderungsformular_Abmeldeformular_Futtermittelhygiene

 

Weitere Leitfäden: