staatliche Antibiotikadatenbank

 

Seit dem 01.01.2025 ist in Niedersachsen wieder das LAVES für die Kontrolle und Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes zuständig.
Ledigliche die Landkreise Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Vechta sowie der Zweckverband Jade-Weser und ein Zusammenschluss der Landkreise Cuxhaven, Heidekreis, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden haben die Zuständigkeit im eigenen Bereich behalten.

Wer ist mitteilungepflichtig? 

Hier sind die aktuell gültigen Nutzungsarten aufgeführt!

Die alten Nutzungsarten Mastkälber bis 8 Monate und Mastrinder ab 8 Monate sind nicht mehr gültig! 

  • Die bundesweiten Kennzahlen für die Therapiehäufigkeit werden einmal jährlich zum 15.02. bekanntgegeben. Die Kennzahlen basieren auf den ermittelten Werten des vorangegangenen Kalenderjahres. Die Kennzahlen der letzten Jahre finden sie hier! 
  • Zum 01.01. und 01.07. des Jahres müssen die Tierhalter für die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten die Anfangsbestände und die Tierbewegungen zum jeweiligen Halbjahr eintragen. 
  • Die einzelbetrieblichen Therapiehäufigkeiten werden zum 01.02. und 01.08. des Jahres ermittelt und dem Tierhalter zur Verfügung gestellt.
    Bis zum 01.03. bzw. 01.09. des Jahres muss der Tierhalter dann die betrieblichen Werte mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen und bewerten.
  • Zum 01.04. bzw. 01.10. des Jahres muss dann, wenn notwendig (betrieblicher Therapieindex über Kennzahl 2), der Tierarzt in Zusammenarbeit mit dem Tierhalter einen Maßnahmenplan erstellen und diesen unaufgefordert an die zuständige Behörde senden.

    Die einzuhalten Fristen sind für alle Bundesländer gleich.

    Informationen zu diesem Thema finden sie auch auf der Seite des LAVES unter folgendem Link:
    https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierarzneimittel_ruckstande/antibiotika-minimierung-in-niedersachsen-132630.html

    Unter dem obigen Link finden Sie auch die Vordruck für die Maßnahmenpläne in der jeweils gültigen Form für alle Nutrzungsarten. 

    Für Stadt und Landkreis Osnabrück können die Maßnahmenpläne am besten per Email an
    AB-Minimierung@Laves.Niedersachsen.de
    versendet werden. 

    In NRW können sie die Vordrucke für die Maßnahmenpläne auf den Seiten der jeweiligen Kreisverwaltung herunterladen:
    Kreis Steinfurt
    Kreis Minden-Lübbecke