staatliche Antibiotikadatenbank

 

Seit dem 01.01.2023 sind verschiedene Änderungen bzgl. der Antibiotikaminimierung in Kraft getreten, unter anderem folgende:

  • Die unter das Antbiotikaminimierungskonzept fallenden Nutzungsarten haben sich geändert.
    Die bundesweiten Kennzahlen für die Therapiehäufigkeit werden nur noch einmal jährlich zum 15.02. bekanntgegeben.
  • Die Fristen für die Bekanntgabe der einzelbetrieblichen Therapiehäufigkeiten haben sich verkürzt. Diese werden am 01.02. und 01.08. des Jahres ermittelt und dem Tierhalter zur Verfügung gestellt.
    Bis zum 01.03. bzw. 01.09. des Jahres muss der Tierhalter dann die betrieblichen Werte mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen und bewerten.
  • Zum 01.04. bzw. 01.10. des Jahres muss dann, wenn notwendig (betrieblicher Therapieindex über Kennzahl 2), der Tierarzt in Zusammenarbeit mit dem Tierhalter einen Maßnahmenplan erstellen und diesen unaufgefordert an die zuständige Behörde senden.

Die einzuhalten Fristen sind für alle Bundesländer gleich.

Informationen zu diesem Thema finden sie auch auf der Seite des Landkreises Osnabrück unter folgendem Link:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/veterinaerdienst/antibiotika-minimierung

Für den Landkreis Osnabrück müssen die Maßnahmenpläne entweder per Email an
ABMin@lkos.de
versendet werden oder per Post an folgende Adresse:
Landkreis Osnabrück
Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Eine Übersicht über die Therapieindex-Kennzahlen der letzten Jahre erhalten sie hier. 

Vordrucke für Maßnahmenpläne des LAVES Niedersachsen:

Massnahmenplan Huhn – Niedersachsen

Massnahmenplan Pute – Niedersachsen

Massnahmenplan Schwein – Niedersachsen

Massnahmenplan Rind- Niedersachsen

In NRW können sie die Vordrucke für die Maßnahmenpläne auf den Seiten der jeweiligen Kreisverwaltung herunterladen:
Kreis Steinfurt
Kreis Minden-Lübbecke