Stromsteuererstattung 2025

Bis einschließlich 2023 konnten Betriebe der LuF bereits Anträge zur Entlastung von der Stromsteuer beantragen. Je MWh verbrauchter Strom betrug der Entlastungssatz 5,13 €. Bei einem Selbstbehalt von 250,- € lohnte sich die Antragstellung erst ab einer Verbrauchsmenge von 50.000 KWh/Jahr.

Für die folgenden Jahre ist diese Regelung geändert worden. Der Entlastungsbetrag beträgt bei unverändertem Selbstbehalt  20,- €/MWh. Somit ist eine Antragstellung schon ab einem jährlichen Stromverbrauch von 13.000 KWh/Jahr sinnvoll.

Die Antragstellung ist nur noch digital über  www.zoll.de  möglich. Man meldet sich im Zollportal mit dem Elsterzertifikat und dem dazugehörigen Passwort des Unternehmens an, für den der Antrag auf Stromsteuererstattung gestellt wird.
Hat man sich im Zollportal angemeldet, wählt man den Button Dienstleistungen aus. In der dann angezeigten Auswahl geht man sehr weit nach unten bis zu dem Menü für Entlastung Energie/Strom für Unternehmen und wählt hier den Unterpunkt Steuerentlastung für Unternehmen Stromsteuer aus. In dem dann aufgehenden Menü kann man eine neue Eingabe für den Betrieb starten.
Gerne sind wir bei der Beantragung des Elsterzertifikates und der Erstellung eines Unternehmenskontos im Zollportal behilflich!

I.d.R. wird der Antrag für das gesamt Kalenderjahr gestellt!

Halten sie mindestens folgende Unterlagen bereit:

  • Unterlagen, aus denen der Stromverbrauch für das betreffende Kalenderjahr hervorgeht und aus denen ersichtlich wird, dass die Stromsteuer bezahlt wurde. Hier können Sie Monatsrechnungen nutzen, Jahresrechnungen oder eine Bescheinigung vom Stromlieferanten über die gelieferte Jahresmenge und der Bestätigung, dass die Stromsteuer entrichtet wurde.
  • Die für den Privatverbrauch genutzte Strommenge muß von der Gesamtmenge abgezogen werden, hier reichen oft Schätzwerte aus.
  • Wenn im Betrieb Elektrofahrzeuge genutzt werden, muß die dafür genutze Strommenge ermittelt und von der Gesamtstrommenge abgezogen werden.

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen sie uns an. Wir können ihnen bei der Antragstellung auch gerne behilflich sein.