Verbringensverordnung

Aufgrund der Verbringensverordnung sind alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, ver-
pflichtet, Aufzeichnungen über die Abgabe von Wirtschaftsdünger zu erstellen. Zu diesem
Zweck werden Güllelieferscheine ausgestellt. Diese können auf der Basis eigener Untersuchungen
oder auf der Basis von Standardwerten (siehe unten) erstellt werden.
Betriebe die verpflichtet sind, ihre Gülleabgabe über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger
zu erfassen, können aus dem Programm heraus einen Lieferschein erstellen.
Die Lieferscheine und ggf. die Eingabe im Meldeprogramm müssen spätestens 1 Monat nach
der Ausbringung erstellt bzw. erfolgt sein.

Über die folgende Verlinkung gelangen Sie auf die Info-Seite der LWK-Niedersachsen zum
                         Meldeprogramm Wirtschaftsdünger.
Dort sind die aktuellsten Formulare abgelegt und alle notwendigen Informationen verfügbar.
Sie gelangen von dort aus auch in das Meldeprogramm selber.

Was ist zu beachten, wenn sie Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgeben?

Mit einer neuen Betriebsgründung muss eine Mitteilungspflicht bei der Düngebehörde als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger erfolgen. Dabei gilt der Grundsatz, sofern mehr als 200t Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgegeben werden. Das Meldeformular steht Ihnen unten zur Verfügung.

§ 5 WDüngV Mitteilung Inverkehrbringer

Wenn Gülle an andere Betriebe abgegeben wird, muss der aufnehmende Betrieb vorab über den
Nährstoffgehalt des gelieferten Düngers informiert werden. Ein kopierter Lieferschein hält einer
Kontrolle leider nicht Stand, daher muss eine sogenannte Deklaration erstellt werden und diese
muss vorab dem Aufnehmer ausgehändigt werden.

Aktuelle Infos zur Erstellung von Deklarationen können Sie hier bei der LWK Niedersachsen erhalten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die zeitliche Gültigkeit von Deklarationen.

Sie können mit den Werten einer Wirtschaftsdüngeruntersuchung eine Deklaration erstellen.
Hierzu haben wir einige ausgewählte Vordrucke aufgelistet, die keine Werte enthalten.
Hier können Sie ihre betriebsindividuellen Werte eintragen. Achten sie darauf, die Nährstoff-
angaben in % anzugeben und nicht in kg/cbm.

 

Weitere Infos zur Deklaration incl. Beispiele finden sie auf Seiten der LWK-Niedersachsen:

Warendeklaration Wirtschaftsdünger und Deklarationsbeispiele

 

Falls Sie Lieferscheinvordrucke zur Gülleabgabe/Gülleaufnahme benötigen, können Sie diese hier herunterladen.

Wenn keine Wirtschaftsdüngeruntersuchung vorliegt, deren Werte in den Lieferschein eingetragen werden können, ist es auch möglich Standardwerte einzutragen die der folgenden Liste zu entnehmen sind.

  • Standardwerte_org_Dünger_11.01.2021

    Diese Standardwerte für Wirtschaftsdünger sind ab dem 01.07.2018 ausschließlich zu nutzen, da sie mit den Tierhaltungsverfahren nach der neuen DVO kompatibel sind. Die neuen Werte lagen bis zum Ende des WJ 2017/2018 noch nicht vor und sind daher für den Zeitraum i.d.R. nicht nutzbar gewesen!!
  • Standardwerte Wirtschaftsdünger für Berechnungen nach alter DVO

    Die Standardwerte für Wirtschaftsdünger sind nur eingeschränkt für das WJ 2017/2018 zu nutzen, da nach der neuen Düngeverordnung für die einzelnen Tierhaltungsverfahren neue Standardwerte für die Wirtschaftsdünger ermittelt werden müssen. Die neuen Werte lagen aber bis zum Ende des WJ 2017/2018 noch nicht vor!!
  • Standardwerte Mineraldünger