Düngeverordnung nach der Änderung zum 01.05.2020

Aufgrund der Neuausweisung der nitratbelasteten und phosphatbelasteten Gebieten, ergeben sich neuerdings ebenfalls Unterschiede bei den Sperrfristen!
Die unterschiedlichen Sperrfristen sind in der PDF-Datei beschrieben:

Sperrfristen Herbst ab 2023

Eine der größten Veränderungen ist der Wegfall des bislang erstellten Nährstoffvergleiches für das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr.

Trotz des Wegfalls des Nährstoffvergleiches bleibt die 170-kg Grenze bzgl. der Nährstoffmengen aus Wirtschaftsdünger je ha bestehen. Die Zahlen bzgl. des Nährstoffanfalles aus der Tierhaltung bleiben weiterhin gültig. Flächen, die Düngebeschränkungen unterliegen (z.B. Extensivierung, Vertragsnaturschutz, Wasserschutz, …) werden entsprechend in Abzug gebracht. Im Rahmen der 170kg org. N/ha Berechnung wird dann ermittelt, ob auf ihrem Betrieb die 170-kg-Grenze eingehalten wurde. Das folgende Formular können Sie ausfüllen und an uns senden, dann erstellen wir Ihnen die Berechnung der 170 kg-Grenze.

Aufnahmebogen DVO22-23

Informationen zur 170-kg-Grenze finden sie auch unter diesem Link auf der Homepage der LWK-Niedersachsen. 

Betriebe die in nitratbelasteten Gebieten liegen, müssen ab dem Frühjahr 2022 vor der Düngung ihrer Flächen, eine Nmin-Probe ziehen! Ab den folgenden Stichdaten dürfen Nmin-Proben gezogen werden:

    •  01.01. Winterungen
    • 15.02. frühe Sommerungen
    • 15.03. späte Sommerungen

Damit nicht für jeden Einzelschlag eine Probe gezogen werden muss, können Schlageinheiten gebildet werden. Die Schlageinheiten können unter folgenden Voraussetzungen gebildet werden.

Schema_Bewirtschaftungseinheiten

Ausführungshinweise Nmin_29.07.2021

Neben den Nmin-Proben, müssen Gewässerabstände eingehalten werden. Bei Hangneigungen gibt es erhöhte Gewässerabstände zu beachten. Unter folgendem Link, können die Gewässerabstände eingesehen werden:

Gewässerabstände

Die Abstände werden auf dem NIBIS-Kartenserver für die jeweiligen Flächen angezeigt. Hier der folgende Link:

NIBIS-Kartenserver

 

Weitergehende Informationen zur neuen Düngeverordnung finden sie auch unter folgenden Links:

 

Düngeverordnung nach der Änderung 2017
  • DVO-Aufnahmebogen 2018/2019
  • DVO-Aufnahmebogen 2017/2018
    Diese Erhebungsbögen für den Nährstoffvergleich orientieren sich an den Vorgaben der „neuen“ Düngeverordnung. Aus diesem Grund ist der Aufnahmebogen deutlich umfangreicher. Falls sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, rufen sie bitte an. Bei der Angabe der Wirtschaftsdüngerabgabe/-aufnahme stimmen sie die Daten unbedingt mit den Meldungen in der Wirtschaftsdüngerdatenbank ab.
  • Leitfaden zur Nährstoffermittlung verschiedener TierhaltungsverfahrenUm einen Nährstoffvergleich rechnen zu können, muss u.a. abgeklärt werden, wie die betrieblichen Tierhaltungsverfahren vom Nährstoffanfall her eingestuft werden. Handelt es sich z.B. um eine Schweinemast mit N/P reduzierter Fütterung oder stark N/P reduzierter Fütterung.
    Häufig werden die Futtermittel nicht exakt in den Gewichtsbereichen verfüttert, wie es die Fütterungsverfahren lt. Düngeverordnung vorsehen.
    Dieser Leitfaden zeigt für die Geflügel- und die Schweinehaltung auf, welche Berechnungen erforderlich sind, um die Fütterungsverfahren auf dem Betrieb einordnen zu können.
    Eine weitere Möglichkeit zur Berechnung des Nährstoffanfalls je Stallplatz ist die sogenannte „individuelle Stallbilanz“. In dieser „individuellen Stallbilanz“ werden alle eingesetzten Futtermittel im Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr eingegeben. Weiter werden die Tierzukäufe und Tierverkäufe/-verluste eingetragen und die Tierbestände zum Beginn und zum Ende des Jahres. Aus den Angaben wird dann der Nährstoffanfall je Tierplatz berechnet. Mit diesen Werten kann dann im Nährstoffvergleich gerechnet werden. Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen, dort können sie auch die notwendige Excelanwendung herunterladen. Der Direktdownload der Datei erfolgt hier.
    Als Information können Sie auch das DLG-Merkblatt 418 nutzen. Den Tabellen auf den Seiten 8 und 9 sind die Umrechnungswerte zu entnehmen, um z.B. die Zahl der verkauften Mastschweine pro Jahr in Mastplätze umzurechnen.Hier finden Sie die aktuellen Richtwerte der LWK-Niedersachsen zur Erstellung des Nährstoffvergleiches und der Düngebdarfsermittlung!
    Unter anderem finden Sie hier die Richtwerte für Mineraldünger und organische Düngemittel.Liegen für die auf den Flächen ausgebrachten bzw. vom Landwirt abgegebenen organischen Düngemittel keine eigenen Analysewerte vor, so kann er die Werte aus der o.g. Liste nutzen. Diese Werte sind auch in der Wirtschaftsdüngerdatenbank hinterlegt.
    Wenn sie die Standardwerte bei der Gülleabgabe/-aufnahme nutzen, sollte diese Tabelle dem Nährstoffvergleich als Anhang beigefügt werden.
  • Nmin 2020
  • Nmin 2019Betriebe, die z.B. in Wasserschutzgebieten liegen bzw. schon langjährig die N-Düngung knapp kalkuliert haben, können auch eigene Nmin-Proben auf ihren Flächen ziehen lassen. Auf jeden Fall müssen die Proben von 0 bis 90 cm Tiefe gezogen werden und es muss für jede Frucht eine Probe vorliegen. Bei Winterweizen muss bei der Beprobung noch nach der Vorfrucht unterschieden werden.
  • Nmin 2018

    Mit diesen Werten sollen die im Frühjahr erstellten Düngebedarfsermittlungen aktualisiert (neu gerechnet) werden. Im Frühjahr wurden i.d.R. zunächst die 5-jährigen Mittelwerte genutzt, die z.T. für die einzelnen Kulturen deutlich abweichende Werte aufwiesen.
    Weiter werden die Werte auch als Anhang zum Nährstoffvergleich benötigt.
  • Boden-Klima-RaumeDiese Karte zeigt Ihnen, in welchem Boden-Klima-Raum sie wirtschaften und
    welche Nmin-Werte damit für ihren Betrieb heranzuziehen sind.
  • Nährstoffgehalte organischer Düngemittel – bis 30.06.2018Liegen für die auf den Flächen ausgebrachten bzw. vom Landwirt abgegebenen organischen Düngemittel keine eigenen Analysewerte vor, so kann er die Werte aus dieser Liste nutzen. Die in dieser Tabelle hinterlegten Werte sollten nach dem 01.07.2018 nicht mehr verwendet werden. Die Werte sind nicht mehr mit den Tierhaltungsverfahren lt. neuer Düngeverordnung kompatibel!!!
  • Text der neuen DVO 2017Im Anhang des Verordnungstextes befindet sich eine Vielzahl von Tabellen, in denen die Werte aufgeführt sind, die zur Erstellung des Nährstoffvergleiches und der Düngebedarfsermittlung herangezogen werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Tabellenwerte der Nährstoffausscheidungen ldw. Nutztiere usw. 
  • Schema zur Ermittlung, ob ein Nährstoffvergleich erforderlich ist

Ergibt sich aus dem Schaubild die Pflicht zur Erstellung des Nährstoffvergleiches, sind folgende Dinge zu beachten:

  • Es müssen Bodenuntersuchungsergebnisse für alle Schläge > 1 ha vorliegen, aus denen der Phosphorgehalt des Bodens hervorgeht. Die Bodenuntersuchungen sind 6 Jahre lang gültig und sie können auch vom Landwirt selbst gezogen werden.
  • Der Betrieb muss eine Düngebedarfsermittlung erstellen.
  • Es müssen Nachweise über die N-Mengen im Boden vorliegen. Dies können die Nmin-Richtwerte der Landwirtschaftskammer oder auf dem Betrieb gezogene Nmin-Untersuchungen sein.Zu beachten ist dabei, dass die Proben immer bis 90 cm Tiefegezogen werden müssen.
Düngeverordnung vor der Änderung 2017

Als Anlage zu den jährlichen Aufzeichnungen zur DüngeVO gehört auch eine Übersicht über die Nmin-Werte vergleichbarer Standorte. Sollten Sie diese Übersicht für eines der letzten Jahre noch nicht bei Ihren Unterlagen haben, können Sie die entsprechende Datei hier runterladen.

 

Falls Ihnen noch der Datenaufnahmebogen fehlt, können Sie die aktuelle Version an dieser Stelle laden.

 

Falls Sie Vordrucke zur Gülleabgabe/Gülleaufnahme benötigen, können Sie diese hier herunterladen.